Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen e.V. in chronologischer Reihenfolge. Die neuesten Nachrichten stehen oben!

 

 

Am 1. April ist das neue Projekt "Empowerment durch Bildung - Werkstatt als Zentrum individualisierter beruflicher Bildung" gestartet.

Im Zentrum des Projektes stehen Menschen mit Behinderungen und ihre berufliche Entwicklung. Ziel ist es, ihre individuellen Fähigkeiten, Interessen und Potenziale noch stärker in den Mittelpunkt der beruflichen Bildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu stellen. Dadurch soll ihre Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig gestärkt und ihre Chancen auf Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden.

Das Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer deutlich personenzentrierteren beruflichen Bildung. Beschäftigte in Werkstätten sollen besser darin unterstützt werden, ihre berufliche Entwicklung selbstbestimmt, praxisnah und entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten zu gestalten. So entsteht eine Bildungslogik, die nicht von Standardprozessen ausgeht, sondern konsequent vom einzelnen Menschen und seinen Entwicklungschancen her denkt.

Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts für Fachkräfte in Werkstätten, das dabei unterstützt, individuelle Lern- und Entwicklungsprozesse von Beschäftigten im Arbeitsalltag gezielt zu planen, zu begleiten und weiterzuentwickeln. Damit soll berufliche Bildung in Werkstätten stärker strukturiert, personenzentriert und arbeitsintegriert gestaltet werden.

Als Grundlage für die Konzeptentwicklung führt das Projekt derzeit eine Befragung von Fachkräften in Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch. Ziel ist es, Bedarfe, Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung beruflicher Bildung im Arbeitsalltag besser zu verstehen.

Die Umfrage ist weiterhin geöffnet. Fachkräfte aus Werkstätten sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Die Teilnahme dauert nur wenige Minuten und liefert wichtige Impulse für die Entwicklung des Weiterbildungskonzepts.

                   

Zur Umfrage 

https://forms.office.com/e/Uzsfr2HsmA?origin=lprLink

                                                                                  

Die Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Führungspersönlichkeit für die Leitung ihrer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Delitzsch. Die Position ist zunächst befristet als Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung ausgeschrieben, mit der Option auf Weiterbeschäftigung.

Alle Informationen zur Position sowie das Anforderungsprofil finden Sie in der vollständigen Stellenausschreibung.

 

Landtag beschließt Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – LAG WfbM Sachsen begrüßt neuen Gesetzesbeschluss

Der Sächsischer Landtag hat am 13. Februar 2026 Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen (LAG WfbM Sachsen) begrüßt diesen wichtigen Schritt ausdrücklich.

Ab 2027 erhalten auch die rund 16.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Damit wird von Beginn an eine Gleichbehandlung sichergestellt und die Grundlage für mehr berufliche Weiterbildung sowie politisches Engagement geschaffen.

Der Vorsitzende Heiko Buschbeck bezeichnet den Beschluss als starkes Signal für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Ein besonderer Dank gilt dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, sowie allen Beteiligten für ihren Einsatz.

Die LAG WfbM Sachsen begleitet nun aktiv die Umsetzung des Gesetzes und setzt sich insbesondere für eine verlässliche Refinanzierung der zusätzlichen Bildungstage ein.

Zur vollständigen Pressemitteilung

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich umfassend erneuert und nun offiziell veröffentlicht. Mit den aktualisierten Vorgaben verfolgt die BA das Ziel, den Bildungsbereich in Werkstätten und bei weiteren Anbietern stärker zu vereinheitlichen und auf zeitgemäße, personenzentrierte Standards auszurichten. Ein besonderer Fokus liegt auf mehr Transparenz, einer konsequenten Ausrichtung auf individuelle Kompetenzen sowie einer verbindlichen digitalen Prozesskette.

Das Konzept tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist ab sofort über die Webseite der BA abrufbar. Gleichzeitig sollen die neuen Regelungen zum Fahrdienst sowie die Einführung der Elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) starten, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Entwicklung eines eigenen Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben Werkstätten und Leistungserbringer eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Das neue Fachkonzept steht ab sofort auf der Homepage der Bundesagentur für arbeit zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter

Was verändert sich mit dem neuen Fachkonzept?

Die Neufassung bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen und Klarstellungen mit sich, die künftig verbindlich umzusetzen sind:

1. Qualitätsmanagement und Dokumentation werden verbindlicher
Werkstätten müssen ein strukturiertes Qualitäts- und Leistungshandbuch führen und regelmäßig aktualisieren. Dazu gehören festgelegte Abstimmungsprozesse, Qualitätszirkel sowie eine kontinuierliche Überprüfung von Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen.

2. Digitale Abläufe und EMAW als verpflichtender Standard
Die BA schreibt künftig eine digitale Abwicklung zentraler Verfahrensschritte vor – von Eintritts- und Zwischenmeldungen bis hin zu Berichten und Abschlussdokumentationen. Dafür werden standardisierte Informationspakete und einheitliche Prozesse verlangt.

3. Stärker kompetenzorientierte Bildungsplanung
Die individuelle Förderung rückt in den Mittelpunkt: EV und BBB müssen auf einer systematischen Kompetenzanalyse aufbauen. Ergebnisse, Ziele und Maßnahmen sind in einem dynamisch fortgeschriebenen Eingliederungsplan festzuhalten, der regelmäßig angepasst wird.

4. Ausbau modularer Qualifizierungsangebote
Der Berufsbildungsbereich soll künftig intensiver mit Qualifizierungsbausteinen arbeiten. Zudem müssen Werkstätten die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Feststellung und Anerkennung beruflicher Kompetenzen (BVaDiG) berücksichtigen.

5. Neue Vorgaben für Praktika und betriebliche Lernorte
Berufliche Orientierung soll praxisnäher organisiert werden. Dazu gehört, dass Teilnehmende mindesten zwei unterschiedliche Berufsfelder kennenlernen. Umfang und Ziele aller Praktika werden verbindlich im Eingliederungsplan festgehalten.

6. Stärkere Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Übergänge in reguläre Beschäftigung – inklusive Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung – sollen gezielt gefördert, geplant und dokumentiert werden.