Landtag beschließt Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – LAG WfbM Sachsen begrüßt neuen Gesetzesbeschluss
Der Sächsischer Landtag hat am 13. Februar 2026 Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen (LAG WfbM Sachsen) begrüßt diesen wichtigen Schritt ausdrücklich.
Ab 2027 erhalten auch die rund 16.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Damit wird von Beginn an eine Gleichbehandlung sichergestellt und die Grundlage für mehr berufliche Weiterbildung sowie politisches Engagement geschaffen.
Der Vorsitzende Heiko Buschbeck bezeichnet den Beschluss als starkes Signal für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Ein besonderer Dank gilt dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, sowie allen Beteiligten für ihren Einsatz.
Die LAG WfbM Sachsen begleitet nun aktiv die Umsetzung des Gesetzes und setzt sich insbesondere für eine verlässliche Refinanzierung der zusätzlichen Bildungstage ein.
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