Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen e.V. in chronologischer Reihenfolge. Die neuesten Nachrichten stehen oben!

Mozartpreis 2020 geht an das inklusive A-capella-EnsembleThonkunst

Der Mozartpreis 2020 der Sächsischen Mozartgesellschaft wurde am 01.10.2020 im Rahmen des Eröffnungskonzertes des Mozartfestes in Chemnitz an das inklusive A-capella-Ensemble Thonkunst verliehen.

Der Chor Thonkunst wird für seine Arbeit und sein Wirken mit dem Mozartpreis in Höhe von 5.000 € gewürdigt. Der inklusive Chor der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Diakonie am Thonberg nahm den Preis persönlich entgegen. Die Mitglieder sind sich sicher, dass Musik hervorragend dazu beitragen kann, den Begriff „Inklusion“ mit Leben zu erfüllen und für alle „hörbar“ zu machen. Musik überwindet so Barrieren.

Ein Video vom Chor (Dokumentation zum 10. Geburtstag) finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Thonkunst finden Sie hier.

Der Hauptgeschäftsführer der BBW-Leipzig-Gruppe, Tobias Schmidt, würdigte in seiner Laudatio das große Engagement und die Leidenschaft der Sänger*innen: "Es ist schon lange nicht mehr nur eine Ergänzung zur Arbeit in der Werkstatt, es ist mehr als ein Angebot, das im nächsten Jahr vielleicht gegen ein anderes getauscht wird. Es ist mehr, als zusammen zu singen. Hier passiert musikalische Bildung und die Förderung musikalischer Talente!"

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

Ganz herzliche Glückwünsche sendet auch der Vorstand der LAG WfbM an den Chor. Es ist großartig und staunenswert, wie breit und qualitätsvoll Sie in der Diakonie am Thonberg arbeiten. Wir wünschen Ihnen weiterhin sehr viel Freude dabei.

Bild- und Textquellen: BBW-Leipzig     

 

Unter diesem Titel berichtete der MDR in dem Programm „Selbstbestimmt – Das Magazin“ am Sonntag, den 13.09.2020. Thema war die auch auf Bundesebene derzeit diskutierte Entgeltsituation der Beschäftigten in den Werkstätten. Dazu wurden unter anderem unser Vorstandsvorsitzender Herr Buschbeck und Sprecherrat-Mitglied Herr Müller interviewt.

Die vollständige Sendung können Sie in der Mediathek des MDR abrufen.
Den einzelnen Bericht (Dauer ca. 6 Minuten) finden Sie hier: https://www.mdr.de/selbstbestimmt/video-445198.html

Ab dem 1. Oktober 2020 übernimmt Sandra Stöhr die Geschäftsführung des Epilepsiezentrums Kleinwachau. Sie tritt damit die Nachfolge von Martin Wallmann an, der sich nach mehr als zwölf erfolgreichen Jahren in den verdienten Ruhestand veranschiedet.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Seit dem 01. Juli 2020 ist Frau Nitzsche bei der LAG WfbM Sachsen e.V. als Koordinatorin für die Werkstatträte und den Sprecherrat tätig. Sie tritt damit die Nachfolge von Frau Seyffert-Weiss an, welche die Projekte „Aufbau einer Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Sachsen“ (2014-2017) und später „Sprecherrat der Werkstatträte Sachsen: Gemeinsam für alle – zweite Phase des Aufbaus einer Interessenvertretung der Werkstatträte in Sachsen“ (2017-2020) mit viel Engagement und Leidenschaft aufgebaut hat. Als erstes widmet sich Frau Nitzsche der Aufgabe, das aktuelle, vom Freistaat Sachsen geförderte Projekt erfolgreich zu beenden und dann in der regulären Arbeit der LAG weiterzuführen.
Herzlich begrüßen wir, die LAG WfbM Sachsen e.V., unsere neue Kollegin und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Die Kontaktdaten von Frau Nitzsche finden Sie auf unserer Website unter „Kontakt“.

Übergabe Fördermittelbescheid Staatsministerin Köpping beim KSV

Am Donnerstag, den 04.06.2020, überreichte Frau Staatsministerin Petra Köpping den Fördermittelbescheid an den Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV), Herrn Andreas Werner.

Die Übergabe fand in der Geschäftsstelle des KSV in Leipzig statt. Neben der Staatsministerin waren u. a. Herr Landrat Henry Graichen vom Landkreis Leipzig und MdL Holger Mann aus Leipzig anwesend.

Auch die sächsischen Werkstätten wurden durch Frau Katrin Kreatzig, Diakonie am Thonberg, und zwei ihrer Werkstatträtinnen sowie Frau Susann Mühlner, LAG WfbM Sachsen e. V., vertreten.

Auch wenn sonst viel über Geld im Landtag diskutiert wird, diese Förderung sei ohne Diskussion vom Landtag beschlossen worden, schilderte Frau Staatsministerin Köpping. „Wir unterstützen auch hier sehr gerne die Menschen, die nicht so eine starke und laute Lobby haben“, so Köpping weiter.

Der Verbandsdirektor Werner betonte die außergewöhnliche und sensationelle, sozialpolitische Leistung des Freistaates, welche aktuell bundesweite Anerkennung findet. Mit der Zusage der vereinbarten Kostensätze seitens des KSV für die Leistungen der Werkstätten für den Zeitraum des Betretungsverbotes und jetzt die Fördermittel für die Grundlöhne der Beschäftigten sind die Werkstätten nun finanziell durchgängig abgesichert, so Werner.

Dem Dank schloss sich Landrat Graichen an. Dadurch spüre man, dass auch sozialpolitische Bereiche im Fokus stehen. Hier geht der Freistaat vorbildlich und bundesweit bisher einmalig voran und gewährleistet eine schnelle und unbürokratische Unterstützung. Gleichzeitig richtete er auch seinen Dank an zwei Werkstätten im Landkreis (Diakonie Borsdorf und Lebenshilfe Borna), die sofort zu Beginn der Krise den Landkreis durch die Produktion von Mund-Nasen-Schutz unterstützten.

Natürlich ließen auch wir es uns nicht nehmen: im Namen des Vorstandes der LAG WfbM Sachsen und im Namen aller sächsischen Werkstätten dankte Frau Mühlner der Staatsministerin und dem Freistaat Sachsen für die schnelle Unterstützung und das einmalige Programm der Staatsregierung. Schon zu Beginn der Krise machten wir auf die fehlende Absicherung der Grundlöhne aufmerksam. Dass dies so zeitnah mit einem Förderprogramm gelöst wird, darüber sind wir sehr glücklich. Und auch die Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in den letzten Wochen, welche auf Arbeitsebene unproblematisch und oft auf sehr kurzem Wege möglich war, schätzen wir besonders.

(Bildrechte: LAG WfbM Sachsen e. V.)

Übergabe Fördermittelbescheid Staatsministerin Köpping an KSV

Hintergrund:
Mit dem COVID-19 Ausbruch wurde für alle sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen ab dem 21. März 2020 per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für die Beschäftigten erlassen. Nur in besonderen Fällen konnten Ausnahmen unter strengen Auflagen zugelassen werden. Somit war es für die meisten Beschäftigten nicht möglich, ihr Arbeitsentgelt zu erwirtschaften. Aufgrund der von normalen Wirtschaftsunternehmen abweichenden Strukturen einer Werkstatt und dem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis der Beschäftigten zur Werkstatt, besteht für die Beschäftigten kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, um den Einkommensausfall auszugleichen. Mit dem Förderprogramm schuf der Freistaat Sachsen ein Kurzarbeitergeld-Äquivalent. Damit werden die Grundlöhne aller Beschäftigten gefördert, die während der Zeit des Betretungsverbotes nicht in die Werkstatt kommen und ihren Lohn erwirtschaften konnten.