Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen e.V. in chronologischer Reihenfolge. Die neuesten Nachrichten stehen oben!

Frau Seyffert-Weiß, Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Herr Volker Hanke (von links nach rechts)

 

Bundespräsident Steinmeier besuchte am 13. und 14.11.2017 mit seiner Frau Elke Büdenbender den Freistaat Sachsen. Am Abend des 13.11. hatte er gemeinsam mit dem Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich ehrenamtlich tätige Bürger des Freistaates in das Kulturschloss Großenhain eingeladen.

Auch Volker Hanke war zu diesem Empfang geladen und nahm in Begleitung von Frau Seyffert-Weiß teil. In seiner Ansprache würdigte der Bundespräsident die Bedeutung des Ehrenamtes und ermutigte die Anwesenden weiterhin für andere einzutreten. Auch Volker Hanke und Frau Seyffert-Weiß hatten Gelegenheit zum kurzen persönlichen Gespräch und berichteten dem Bundespräsident von den Aktivitäten des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen.

 

 Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung

 

Ein Vertreter des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen ist im September 2017 in den SLB (Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen) berufen worden. Für die nächsten fünf Jahre vertritt Volker Hanke die Beschäftigten sächsischer Werkstätten nun im SLB. Herr Hanke ist Werkstattrat der Inpuncto-Werkstätten Dresden und Regional-Gruppen-Sprecher der Oberen Elbe.

Der Landesbeirat berät den sächsischen Behindertenbeauftragten, Stephan Pöhler, bei allen Fragen und Entscheidungen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen.

Außerdem unterstützt er das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bei der Koordinierung der Hilfen, Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Durchschnittlich fünfmal im Jahr tritt der Beirat zu Sitzungen zusammen. Wir wünschen Volker Hanke alles Gute für diese neue Aufgabe.

Am 16.12.2016 verabschiedete der Bundesrat in seiner 952. Sitzung das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Bereits am 7. Dezember 2016 empfahl der Ausschuss Arbeit, Integration und Soziales des Bundesrates in seiner 871. (Sonder-)Sitzung dem Plenum, dem Gesetz zuzustimmen.

Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Allerdings werden die einzelnen Neuerungen, die auch die Teilhabe am Arbeitsleben betreffen, nicht alle sofort wirksam, sondern treten in einer vierstufigen Staffelung in Kraft. Die wichtigsten Eckpunkte dabei sind:

2017
Die Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte verdoppelt und der Freibetrag in der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung erhöht.

2018
Das neu gestaltete Teilhabeplanverfahren, die Regelungen zur unabhängigen Teilhabeberatung, ein bundesweites Budget für Arbeit und die Regelungen für andere Anbieter zur Teilhabe am Arbeitsleben treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenso ergeben sich wesentliche Änderungen im Vertragsrecht.

2020
Ab 2020 werden die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Dies wird sich insbesondere bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Werkstätten als auch im Bereich Wohnen bemerkbar machen. Ferner gilt ab dem 1. Januar 2020 das neue Gesamtplanverfahren und auch die Vermögensfreibeträge für Menschen mit Behinderung werden noch einmal nach oben angepasst.

2023
Nach einer Evaluierungsphase der neuformulierten ICF-basierten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe treten diese in einer vierten Stufe zum 1. Januar 2023 in Kraft, sofern bis dahin eine Verordnung mit konkreten Regelungen zum Personenkreis sowie zum Inhalt und Verhältnis der Lebensbereiche erlassen wurde. Bis dahin gelten die alten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe.

Die Mehrheit der Ländervertreter bestätigte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass das BTHG eine gute Grundlage für die nächsten Jahre bilden wird. Einig waren sich die Länder auch darin, dass die Finanzierung der Leistungsverbesserungen durch den Bund nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Jedoch habe man sich auf eine Evaluierung der Kosten in den nächsten Jahren geeinigt und wird 2020 noch einmal über die Kostenverteilung verhandeln müssen.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Thüringen, dagegen kritisierte das Gesetz deutlich. Denn aus Thüringer Sicht bleibe das Gesetz trotz einiger Verbesserungen hinter den Erwartungen zurück.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS Gabriele Lösekrug-Möller freute sich über die grundsätzliche Unterstützung des Gesetzes durch die Länder. Es sei ein Schritt hin zu mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung.

Fachtag
Fachtag

„Werkstatt-Räte tauschen sich aus“ – Möglichkeiten zum Gespräch, für Fragen und Erfahrungsaustausch bot der Fachtag von und für Werkstatträte in Sachsen am 31.05.2017. Die Dreikönigskirche bildete einen wunderbaren Rahmen für die Veranstaltung für rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt 49 Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen.

Die LAG WfbM Sachsen e.V. hatte diesen Fachtag gemeinsam mit dem „Sprecherrat der Werkstatträte Sachsen“ geplant. Nachdem 2015 die erste sachsenweite Veranstaltung dieser Art im Wasserschloss Klaffenbach bereits sehr gut besucht war, kamen nun noch mehr Interessenvertreter aus Werkstätten zusammen. Neu war die aktive Beteiligung der Sprecherinnen und Sprecher der Werkstatträte Sachsen, die von ihrer nunmehr einjährigen Zusammenarbeit als Sprecherräte berichteten.

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem energiegeladenen Auftritt der „Happy Drummers“ Dresden. Die Trommelgruppe stimmte mit viel Rhythmus und Lebensfreude auf die Veranstaltung ein.

In einem anschließenden Grußwort betonte der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen, Stephan Pöhler, die Wichtigkeit der Mitbestimmung in Werkstätten. „Die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten ist für mich nicht weniger wertvoll, als die Beschäftigung in jedem anderen Bereich des Arbeitsmarktes.“ sagte Stephan Pöhler einleitend. Außerdem kündigte er an, die Arbeit des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen dauerhaft unterstützen zu wollen.

Eine Erweiterung zur Veranstaltung im Jahr 2015 war die Arbeit in Kleingruppen. Aus insgesamt vier Arbeitsgruppen konnte jeder Teilnehmer über den Tag zwei besuchen. Alle Angebote bezogen sich auf die Neuerungen, die 2017 aufgrund der neuen Verordnungen für Werkstatträte bereits bestehen oder mit den Wahlen im Herbst diesen Jahres Gültigkeit erhalten werden.

Martin Kisseberth aus Hamburg, Vorstand von Werkstatträte Deutschland e.V., und die Assistentin der Bundesvereinigung, Kati Mareyen, berichteten in der Arbeitsgruppe A von den umfassenden Neuerungen der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Die Arbeitsgruppe B befasste sich konkret mit den neuen Mitbestimmungsrechten der Werkstatträte. Jörg Uhlemann, Fachbereichsleiter der VHS Meißen, leitete die Gruppe gemeinsam mit Volker Hanke, einem der Sprecherräte, an.

Das Referenten-Duo Elke Baier und Kathrin Bein gaben ihre Erfahrungen als Trainerinnen für Frauenbeauftragte in der Arbeitsgruppe C weiter und widmeten sich ganz den zahlreichen Fragen zu diesem neuen Amt in Werkstätten.

Die Arbeitsgruppe D schließlich vertiefte die Abläufe der Werkstattrats-Wahlen, die in diesem Herbst in den Einrichtungen durchgeführte werden müssen. Mit Eva-Maria Grosser frischten die Teilnehmer ihre Kenntnisse zum Wahlablauf und den zeitlichen Fristen auf.

Eine gemeinsame Zusammenfassung der Inhalte aus den Arbeitsgruppen am Ende der Veranstaltung ermöglichte den Teilnehmern einen Gesamteindruck von allen angebotenen Themen. Und da es im Nachgang eine Dokumentation der Fachtagung mit zahlreichen Fotos und Inhalten geben wird, erhält jeder Teilnehmer Anfang Juli noch ergänzende Unterlagen.

Die Rückmeldungen und Meinungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Fachtag waren sehr positiv und lobend. Auch zukünftig sind gemeinsame sachsenweite Treffen zum Austausch und zur Weiterbildung gewünscht und vorgesehen.

 

Am 12. Mai 2016 haben 10 Werkstatträtinnen und Werkstatträte ihre gemeinsame Arbeit aufgenommen. Sie trafen sich zu einer ersten Sitzung in Oschatz, um einander kennenzulernen und sich auszutauschen. In den vergangenen Monaten waren sie als Sprecher/-in und Stellvertreter/in in ihrer Regionalgruppe gewählt worden. Nachdem in allen Regionalgruppen regelmäßige Treffen stattfinden und sich die Sprecher/innen und Stellvertreter/innen aktiv einbringen, ist nun ein nächster Schritt vollzogen. Der „Sprecherrat Sachsen“ möchte ab sofort die Interessen aller Werkstatträte in Sachsen vertreten. Also auch Ihre!

Als erster Arbeitsinhalt ist eine schriftliche Befragung entstanden. 20 Fragen hat der „Sprecherrat Sachsen“ in einem Fragebogen formuliert und an alle Werkstatträte in Sachsen versendet. Darin möchte er erfahren: Wie arbeiten Werkstatträte? Welche Standpunkte vertreten sie? Wo liegen vielleicht Probleme?

Nach der Rücksendung werden die Fragebögen ausgewertet. Dann haben die Werkstatträtinnen und Werkstatträte des Sprecherrates Sachsen eine gute erste Grundlage. Sie wissen dann, wie arbeiten Werkstatträte in unserem Bundesland? Wobei können sie Unterstützung erhalten? Welche Interessen vertritt der Sprecherrat für ganz Sachsen?

Das sind wichtige Fragen und noch bis 5. August haben die 69 Einrichtungen, in denen sich ein Werkstattrat für die Interessen der Beschäftigten einsetzt, Zeit den Fragebogen zu beantworten.