Am 05.02.19 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAb-gAnpG) veröffentlicht. Hierzu konnten recht kurzfristig Stellungnahmen eingereicht werden. Diese Möglichkeit haben auch einige Institutionen (bspw. BAG WfbM, Bundesagentur für Arbeit, DGB & BAG der Freien Wohlfahrtspflege) genutzt.
 
Den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen können Sie hier nachlesen:
 
Gemeinsam ist allen Stellungnahmen eine grundsätzlich positive Sichtweise zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlägen.
 
Der Gesetzentwurf sieht zum 1. August 2019 eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes und des Grundbetrages vor. Das Ausbildungsgeld soll im ersten und zweiten Jahr des Berufsbildungsbereichs 117,- Euro betragen. Eine Abstufung zwischen beiden Jahren im Berufsbildungsbereich (bislang 67,- Euro im ersten Jahr BBB und 80,- Euro im zweiten Jahr) soll künftig entfallen.
 
Gemäß § 221 Absatz 2 SGB IX zahlen Werkstätten den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten ein Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungsbereich leistet und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt.
 
Die geplante Erhöhung des Ausbildungsgeldes würde auch zu einer Erhöhung des Grundbetrags von bisher 80,- Euro auf 117,- Euro führen. Die Idee des Gesetzes ist sicher richtig, dennoch darf die Erhöhung des Grundbetrages nicht ohne eine betriebswirtschaftliche Betrachtung erfolgen. In der Folgewirkung sind keine Verbesserungen, sondern  eher negative Verwerfungen für die Entgeltstruktur im Arbeitsbereich der WfbM in Sachsen zu befürchten. Denn nach §12 (5) der Werkstättenverordnung ist das Grundentgelt im Arbeitsbereich der WfbM an § 125 SGB III gekoppelt, muss jedoch, im Unterschied zum Ausbildungsgeld, durch die Menschen mit Behinderung selbst erwirtschaftet werden.
 
Letztlich ist also nicht die Höhe, sondern lediglich die Art der Verteilung des Entgeltes betroffen und wird zu Lasten der leistungsstärkeren Werkstattbeschäftigten gehen und die wirtschaftliche Führbarkeit der WfbM in Frage stellen.
 
Das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ist zwar zwischenzeitlich beendet, dennoch haben die LIGA Sachsen und LAG WfbM Sachsen
eine Stellungnahme erarbeitet. Sie finden das Dokument zum Nachlesen hier: Stellungnahme BABAbgAnpG.