Ein Blick in den gut gefüllten Konferenzsaal

 

Am 19.09.18 fand die diesjährige Mitgliederversammlung im BGW Bildungszentrum Dresden statt.

 Trotz der gesundheitlich bedingten kurzfristigen Absage des für den Vormittag geplanten Hauptreferenten, Herr Dr. Thesing, war das Programm gut mit Inhalten gefüllt.

 

Nach der Begrüßung seitens des Gastgebers in Person von Herrn Fischer, stellvertretender Bezirkstellenleiter der BGW, folgte ein Referat zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssituationsanalyse von Menschen mit Behinderung in Werkstätten,

sowie zu den allgemeinen Leistungen der BGW.

 

Im Anschluss berichtete Herr Dr. Walter, stellvertretender Vorsitzender der BAG WfbM von den Aktivitäten des Bundesverbandes, bspw. in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Landesrahmenverträge. Ebenso ging er auf Optionen der Zukunft der Werkstätten:Messe in Nürnberg ein und erläuterte den aktuellen Stand zur Finanzierung der Werkstatträte Deutschland.

 

Die Vertreterinnen des KSV, Frau Werzner und Frau Hofmann informierten zur Kleinmaßnahmenförderung 2019 und den ersten Erfahrungen zum ITP in den sächsischen Modellregionen.

 

Vertreter des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen und Frau Seyffert-Weiß gaben Einblicke in ihre bisher geleistete Arbeit, ermöglichten Ausblicke zu perspektivisch anstehenden Aufgaben.

 

Herr Bemmann-Ender, Referent im Sächsischen Sozialministerium sprach zu den ersten Ergebnissen des 6. Teilhabeberichtes zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen und zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene.

 

Weiterhin stellten Frau Qaschny und Frau Schnabel Aktuelles aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Operativen Service Chemnitz vor.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Mitgliederversammlung wurde der Jahresabschluss für 2017 bestätigt, der Vorstand für den Zeitraum von Oktober 2017 bis September 2018 entlastet, der Finanzplan für das Jahr 2019 vorgestellt und von den Mitgliedern bestätigt, sowie einige steuerrechtlich bedingte Änderungen der Satzung vorgenommen.

 

Der Vorstandsvorsitzende, Herr Buschbeck ging im Rahmen seines Rechenschaftsberichtes insbesondere auf die aus dem Bundesteilhabegesetz folgenden Individualisierungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ein und erläuterte die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die WfbM.

Trotz der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und zunehmenden Aufgabenvielfalt sind die Kostensätze für die sächsischen Werkstätten im bundesweiten Vergleich nicht ansatzweise vergleichbar angestiegen.

 

Das Werben neuer Fachkräfte wird immer mehr zum Glücksspiel und eine bedarfsgerechte Begleitung der Beschäftigten in den WfbM ist mehr und mehr Wunschvorstellung.

Aus diesem Grunde hat der Vorstand fünf Kernforderungen erarbeitet, die seitens Herrn Buschbeck vorgestellt und erläutert wurden.

 

Die 5 Forderungen in aller Kürze:

  • Unterscheidung von Hilfebedarfsgruppen, wie es bspw. in Berlin möglich ist und ein sich daraus ergebender Stellenschlüssel zwischen 1 : 3  bis 1 : 12 im Arbeitsbereich!

 

  • Das Recht auf Lebenslanges Lernen, dh. auch berufliche Bildung, wie beispielsweise im sächsischen Modellprojekt "PRAXISBAUSTEIN" für den Berufsbildungsbereich, muss im Arbeitsbereich ermöglicht werden! Dafür benötigen wir "Ausbilder" im Arbeitsbereich (Schlüssel 1 : 60)!

 

  • Ein Regelfinanziertes Inklusionsmanagement (mindestens ein Vollzeitäquivalent pro WfbM)!

 

  • Ein Individualisiertes Inklusionsmanagement! Um besser Unterstützung im Rahmen der Sozialisation leisten zu können, ist die Einstellung von Interventionskräften, mindestens ein/e Sozialarbeiter*in/ Soz-päd. zusätzlich zum Regelschlüssel 1 : 120 unabdingbar!

 

  • Im Förder- und Betreuungsbereich soll der individualisierte Bedarf personell entsprechend abgedeckt werden können. Auch hier müssen Personalschlüssel von 1 : 1 bis 1: 3 ermöglicht werden!